1.1
PERSÖNLICHE AUSRÜSTUNG, GEWICHTSMESSUNG
Es darf nur mit einem anerkannten Overall, Handschuhen, halbhohen die Knöchel bedeckende Schuhen und geschlossenem Sturzhelm gefahren werden. Alle Fahrer der Kategorie Mini müssen eine Halskrause tragen. Dies gilt auch für Trainingsfahrten während des Renntages.

Der Rennleiter kann nach den Läufen einzelne Fahrer bestimmen, die sich sofort zur Gewichtskontrolle bei der Waage einzufinden haben. Für diese Fahrer ist es verboten vor der offiziellen Wägung das Gewicht in irgendeiner Form zu erhöhen.

Das zu messende Gewicht ist ein absolutes Mindestgewicht ohne jegliche Toleranz. Jeder Fahrer hat die Möglichkeit während der gesamten Dauer der Veranstaltung sein Gewicht zu kontrollieren.

Zuwiderhandlung gegen die Gewichtskontrolle und Untergewicht wird mit Ausschluss den betreffenden Lauf bestraft.
1.2
KRAFTSTOFF
Der Kraftstoff darf ausschliesslich aus einer Mischung aus im Handel erhältlichem bleifreiem Benzin und Öl bestehen. Jegliche Verwendung von Spezialbenzin z.B. ELF Kart-100 oder anderen Zusätzen ist verboten.
1.3
STARTNUMMERN
Die Startnummern müssen an jedem Fahrzeug vorne und hinten gut sichtbar angebracht werden. Jeder Fahrer behält während der ganzen Saison die gleiche Startnummer. Sie werden an der Wagenabnahme ausgegeben. Für das Nummernschild oder die Folie auf dem Frontschild ist der Fahrer selbst verantwortlich.
1.4
FAHRERBESPRECHUNG
Die Fahrerbesprechung findet jeweils ca. eine halbe Stunde vor dem freien Training statt. Die Teilnahme ist Pflicht. Bei verspätetem oder nicht Erscheinen siehe Art 4.2.
1.5
ANMELDUNG FÜR CLUBRENNEN
Die Ausschreibungen zu den Clubrennen werden alle Anfang des Jahres zugestellt. Mit den Anmeldungen wird ein Einschreibeformular für die Rennen abgegeben. Die Teilnehmer müssen bis zu einem bestimmten Datum ihre Teilnahme an den Rennen bekannt geben.

Bei Bezahlung aller Rennen Anfangs der Saison wird bei einem Startgeld von CHF 120.- pro Rennen ein Rabatt von CHF 20.- pro Rennen gewährt.

Bei den Mini wird das Startgeld auf CHF 80.- erhöht und bei Einzahlung aller Rennen CHF 10.- Rabatt pro Rennen gegeben.

Wenn ein Clubmitglied zu einem Rennen erscheint und sich nicht angemeldet hat, muss er zur Teilnahme CHF 200.- und bei den Mini CHF. 150.- bezahlen.
1.6
RENNLEITUNG · JURY
Die Rennleitung setzt sich aus dem Rennleiter, einem Assistenten und eventuell einem unabhängigen Mitglied des Vorstandes zusammen. Die Rennleitung ist für die ordnungsgemässe Durchführung der Veranstaltung verantwortlich und kann Strafen an Fahrer, die gegen dieses Reglement verstossen, aussprechen. Auf Antrag der Jury können Fahrer durch den Vorstand für ein oder mehrere Rennen suspendiert werden.
1.7
LIZENZ UND HAFTUNG
Für die Teilnahme an einem Clubrennen ist eine Lizenz erforderlich. Die Lizenz kann beim ASS Schweiz angefordert werden. Muss aber mit einem Stempel und Unterschrift des KCFL versehen sein. Die Haftung ist aus dem Lizenzformular ersichtlich.

Der Kart-Club Liechtenstein lehnt jegliche Haftung während der gesamten Dauer der Veranstaltung ab. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der Fahrer verzichtet auf alle Ansprüche aus Unfällen gegenüber dem Veranstalter, dem Pistenbesitzer, den Funktionären, Helfern, Teilnehmern und Mitwirkenden. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Diese Lizenzen gelten auch für Trainingsfahrten in Frankreich.
1.8
FLAGGEN
Den Anordnungen des Rennleiters und der Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.
 
 
 
National Flagge:
Startzeichen für das Rennen und das Zeittraining
 
 
 
Blaue Flagge:
Wird den Fahrern gezeigt, die mit mindestens einer Runde Rückstand im Begriff sind überholt zu werden.
 
 
 
still gehalten:
Sie werden gleich überholt bleiben Sie in der Spur
 
 
 
bewegt:
Einer oder mehrere Teilnehmer wollen Sie überholen, machen sie Platz.
 
 
 
Gelbe Flagge:
Gefahr, langsam fahren, Überholverbot
 
 
 
Schwarze Flagge:
Der betreffende Fahrer muss sofort die Rennstrecke ohne die anderen Fahrer zu behindern verlassen.
(Die Rennleitung kann die weitere Teilnahme am Wettbewerb verweigern.)
 
 
 
Schwarze Flagge mit oranger Scheibe und Startnummer:
Halten wegen eines technischen Defekts. Der Fahrer kann nach der Reparatur weiterfahren.
 
 
 
Rote Flagge:
Unbedingt sofort halten (Rennabbruch)
 
 
 
Flagge diagonal unterteilt in ein schwarzes und ein weisses Dreieck und Startnummer:
Letzte Warnung für den Fahrer, dass er wegen unsportlichem Verhalten aus dem Rennen genommen wird.
 
 
 
Gelbe Flaggen mit roten senkrechten Streifen:
Bei Wasser oder Öl auf der Fahrbahn wird die Flagge während mindestens 4 Runden nach dem Flaggenposten gezeigt.
 
 
 
Schwarz-weiss karierte Flagge:
Ende des Rennens
1.9
GÜLTIGKEIT
Für alle Clubrennen des Kart-Clubs Liechtenstein ab 1.3.2008. Mit dem in Kraft treten dieses Reglements sind die Bestimmungen des alten Reglements aufgehoben. Für weitere in diesem Reglement nicht genau definierten Regelungen gilt das «Schweizer Kartsport Jahrbuch» des entsprechenden Kalenderjahres.