1.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Für die Teilnahmeberechtigung an FL-Landesmeisterschaften sowie die Vergabe von FL-Meistertiteln und FL-Auszeich-nungen ist das entsprechende Reglement des LOSV vom 3. November 2003 vollumfänglich anzuwenden.

Teilnahmeberechtigt sind Fahrer, die das 15. Altersjahr erreicht haben oder Junioren ab dem Kalenderjahr des 13. Geburtstages. Zusätzlich ist eine Teilnahme an mindestens 2 Kart-Rennen an einer Clubmeisterschaft eines ANS angeschlossenen Clubs oder an einer nationalen oder internationalen Meisterschaft im aktuellen Jahr vorzuweisen. Alle Fahrer müssen im Besitz einer Fahrerlizenz eines nationalen Verbandes oder einer Trainingslizenz oder einer Tageslizenz sein die eine Unfallversicherung einschliesst.

Der Veranstalter kann Gäste für die Meisterschaft zulassen. Diese werden nur in der Tageswertung aufgeführt.
2.
AUSSCHREIBUNG
Die Ausschreibung wird an alle Mitglieder des KCFL versandt. Nichtmitglieder müssen sich über den LOSV oder KCFL um eine Ausschreibung bemühen. Es erfolgt keine öffentliche Publikation.
3.
ANMELDUNG
Die Anmeldung erfolgt durch Einzahlung an den Veranstalter mit Einzahlungsschein. Jeder Teilnehmer erhält eine Nenn-bestätigung.
4.
ANMELDEFRIST
Die Anmeldefrist wird in der Ausschreibung festgelegt und ist verbindlich. Zu spät eingetroffene Anmeldungen müssen nicht mehr berücksichtigt werden. (Datum des Poststempels)
5.
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
Für die technischen Bestimmungen gelten die Vorschriften des Schweizerischen Kart Verbandes «ASS GmbH» der Kategorien «A-150» oder «Junior» des entsprechenden Jahres.

Änderungen oder Ergänzungen zu den technischen Vorschrif-ten des «ASS GmbH» werden in der Ausschreibung festgelegt.
6.
RENNMODUS
Der Austragungsmodus wird in der Ausschreibung festgelegt.
7.
LANDESMEISTERSCHAFTSWERTUNG · TITEL
Für die Teilnahmeberechtigung an der LM wird auf Artikel 6.1 - 6.6 des Reglements, «Vergabe von FL-Meistertiteln und FL-Auszeichnungen» des Liechtensteinischen Olympischen Sport-verbandes (LOSV), verwiesen. Meisterpyramide-Träger/innen erhalten den Titel «FL-Landesmeister/in».
8.
GÜLTIGKEIT
Dieses Reglement wurde am 14.4.2005 durch den Vorstand genehmigt und tritt ab sofort in Kraft und ersetzt alle bisherigen Reglemente für die Liechtensteinischen Kart-Landesmeisterschaften.
Schaan, 14.4.2005